Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?

Man hört oft, dass die Eheleute immer gemeinsame Schulden haben. Nach der Trennung und der Scheidung müssen dann diese Schulden getilgt werden.

die Zugewinngemeinschaft und die Schulden

Wird kein Ehevertrag geschlossen, dann befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft haftet im Normfall jeder Ehegatte für die eigenen Schulden. In Bezug auf angeschafften Hausrat kann etwas anderes gelten.

Ansonsten gilt der Grundsatz : jeder haftet für seine Schulden!

Kredite – Banken  – Kfz und Grundstücke

In der Praxis ist es aber manchmal so, dass Kredite, z.B. für ein Grundstück oder Kfz gemeinsam aufgenommen werden. Hier haften beide Ehepartner gemeinsam als sog. Gesamtschuldner. Der Grund liegt aber nicht in der Eheschließung – auch nicht miteinander verheiratete Personen, die gemeinsam ein Grundstück kaufen haften zusammen – sondern in den Verträgen mit der Bank. Von daher sollte man sich diese Verträge genau anschauen.

Mehr Informationen über häufige Irrtümer in Familienrecht finden Sie auf meiner Internetseite www.anwalt-martin.de.

Rechtsanwalt A. Martin – Familienrecht Berlin

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