Kann ein ungeborenes Kind schon Erbe sein?

Es gibt unter Juristen einen Spruch, der da lautet „Erben werden nicht geboren, sondern gezeugt!“. Aber was heißt dies genau. Muss ein Erbe nicht bereits geboren sein?

die Erbschaft und das ungeborene Leben

Die Frage, ob man Erbe sein kann oder nicht ist nicht davon abhäng, ob man zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits lebt oder nicht. Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein, wenn

  1. es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt war
  2. es später lebend geboren wird

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war. Dies ist juristisch nicht ganz systemtreu, da ansonten – Stichwort Rechtsfähigkeit – immer auf die Geburt abgestellt wird.

So beginnt die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit eigentlich mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Das Strafrecht stellt bei der Frage, ob bereits ein Mensch existiert auf die Eröffnugnswehen ab, also setzt schon etwas eher an.

Von daher ist „Erbfähigkeit“ hier doch sehr weit nach vorne verlagert worden.

Mehr interessante Fragen zum Thema Erbrecht finden Sie auf meiner Seite www.anwalt.martin.de auf der Unterseite „häufige Irrtümer im Erbrecht„!

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Berlin

Comments are closed

Blogroll
Kategorien