GmbH in Polen gründen – wie geht dies?

Wer sich in Deutschland die Steuerbelastung für kleine und mittelständische Unternehmen anschaut, der kann gut verstehen, dass immer mehr Firmen im Ausland investieren, um dort Steuern zu sparen. Polen bietet sich wegen der günstigen Unternehmenssteuern als Ort für eine GmbH-Gründung im Ausland (Polen) an.

die polnische GmbH – Sp.z o.o.

Die polnische GmbH wird mit Spzoo abgekürzt, was übersetzt Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt. Die polnische GmbH bietet sich wegen der beschränkten Haftung als Rechtsform in Polen an. Die Gründung ist nicht besonders kompliziert. Die GmbH in Polen ist vergleichbar mit der deutschen GmbH. Hier bestehen gewissen Ähnlichkeiten, insbesondere die beschränkte Haftung der Spzoo.

Mindeststammkapital der polnischen Sp z o o

Die Gründungskosten in Bezug auf die Investition in die Gesellschaft sind in Polen schon allein deshalb günstig, da das Mindeststammkapital der polnischen GmbH nur PLN 5.000,00 (€ 1.300,00) beträgt.

Gründung der GmbH in Polen

Ebenso, wie in Deutschland wird die GmbH in Polen zunächst beim Notar errichtet. Es entsteht dadurch die GmbH in Gründung. Beim Notartermin muss ein in Polen vereidigter Dolmetscher anwesend sein, wenn nur ein Gesellschafter der GmbH nicht Polnisch kann. Anders als in Deutschland wird bereits in der Satzung der erste Geschäftsführer bestellt. Dieser heißt in Polen „Vorstand“.

Nach der Errichtung beim polnischen Notar werden die Gründungsunterlagen nebst Anträge auf Eintragung beim KRS (beim polnischen Handelsregister) eingereicht. Zugleich mit dem Antrag auf Eintragung wird nun – dies ist erst seit ungefähr einem Jahr der Fall – auch gleich ein Antrag auf die REGON-Nummer und Steuernummer (NIP) gestellt. Diese Anträge leitet das polnische Handelsregister (KRS) dann gleich an die zuständigen Stellen weiter, wenn die Eintragung erfolgt ist.

Mann kann sich den Eingang des Antrages beim KRS abstempeln lassen und dann mit dieser Bescheinigung und der Notarurkunde zur Bank gehen, um dann in Polen ein Konto bei einer polnischen Bank (am besten Eurokonto und PLN-Konto) zu eröffnen und das Stammkapital einzuzahlen. Die Einzahlung muss man nicht nachweisen, sondern nur die Einzahlung versichern.

Nach der Eintragung beim Handelsregister, dem Erhalt der REGON (Statistikamtsnummer) und der NIP (Steuernummer) kann dann die GmbH in Polen tätig werden.

Steuern in Polen für Körperschaften

Die Einkommenssteuer für Unternehmen / Körperschaftssteuer beträgt in Polen derzeit 19 %. Die Mehrwertsteuer in den meisten Fällen 22 %. Eine Gewerbesteuer gibt es in Polen nicht. In Polen gibt es aber für Verträge eine sog. Zivilvertragssteuer, die zwischen 1 und 2 % beträgt.

weitere Fragen zur Firmengründung in Polen?

Für weitere Fragen in Bezug auf die Gründung einer Firma oder GmbH in Polen besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.gmbh-polen.net.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen/ Stettin

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