Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?

Deutsche Geschäftsleute sind meist etwas irritiert, wenn sie in Polen einen Rechtsanwalt suchen und dann zur Antwort bekommen, ob sie lieben einen polnischen Anwalt oder einen Rechtsberater haben möchten. 

Es gibt eine Unterscheidung in Polen zwischen Anwalt und Rechtsberater. Der polnische Rechtsanwalt nennt sich „Adwokat“ (Rechtsanwalt) und der polnische RechtsberaterRadca Prawny“ (Rechtsberater).

Was ist nun genau der Unterschied zwischen einen Rechtsanwalt und einen Rechtsberater in Polen?

Ein polnischer Rechtsanwalt (Adwokat) ist vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Er muss in Polen ein Jurastudium absolvieren, welches er aber nicht mit einem Staatsexamen, sondern mit einer Masterarbeit abschließt. Danach beantragt er die Zulassung zur Referendariat (Aplikacja). Hierfür muss er einen Test bestehen. Dieser Test ist recht schwierig. Im letzten Jahr lag die Durchfallquote bei ungefähr 80 %. Der Test wird zentral erstellt. Nach der bestandenen Prüfung erfolgt das Referendariat. Dieses ist – meiner Ansicht nach – besser auf den Anwaltsberuf abgestimmt als das deutsche. Das Referendariat der polnischen Anwaltsanwärters dauert jetzt „nur“ noch 3 Jahre (bis vor kurzem waren dies noch 3,5 Jahre). Es wird abgesehen von einer Station bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft von jeweils 3 Monaten überwiegend beim Anwalt (Adwokat) abgeleistet. Das polnische Referendariat wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Auch diese ist schwer; die Durchfallquote ist aber nicht mehr so hoch, wie bei der Eingangsprüfung. Nach bestandener Prüfung ist die Zulassung zur Anwaltschaft in Polen nur noch eine Formalität.

Der Rechtsberater muss ebenfalls – nach abgeschlossenen Jurastudium – eine Prüfung für das Referendariat machen. Bis vor kurzem war dies eine eigentständige Prüfung. Ab diesem Jahr erfolgt die Prüfung gemeinsam mit den Anwärtern für den Anwaltsberuf. Auch die Ausbildung des Referendar´s bei den Rechtsberatern in Polen ist sehr praxisorientiert. Die meist Zeit verbringt der Auszubildende in seiner Ausbilderkanzlei (ebenfalls Rechtsberater). Nach Abschluss des Referendariats – auch hier mit einer Prüfung – erfolgt die Zulassung als Rechtsberater in Polen.

Der Rechtsberater in Polen war früher – und dies ist teilweise noch heute so – stärker auf wirtschaftliche Mandate spezialisiert. Dies hängt damit zusammen, dass der polnische Rechtsberater nicht auf allen Rechtsgebieten tätig sein durfte. Er durfte z.B. keine familienrechtlichen Mandate in Polen und auch keine Strafmandate übernehmen. Dies ist heute zum Teil nicht mehr so.

Weiter konnte der polnische Rechtsberater – im Gegensatz zum zum Rechtsanwalt in Polen – auch angestellt werden. Rechtsberater sind häufig in Firmen angestellt. In Bezug auf die Berufsregeln gibt es auch Unterschiede. Das Werberecht ist bei den polnsichen Rechtsberatern etwas liberaler als bei den polnischen Rechtsanwälten. Weiterhin gibt es auch zwei Kammern, eine für die Anwälte in Polen und eine für die polnsichen Rechtsberater.

Trotz aller Unterschiede kann man sagen, dass beide Berufsgruppen gut ausgebildet sind. Viele Anwälte und Rechtsberater in Polen rechnen damit,dass die Unterscheidung zukünftig immer unwichtiger wird und vielleicht irgendwann in Zukunft beide Berufsstände zu einen verschmelzen werden.

Spätestens dann brauchen sich die deutschen  nicht mehr fragen: „Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen?“.

Rechtsanwalt Martin- Löcknitz-Berlin-Stettin

 

Rechtsanwälte Polen - Kanzlei Stettin

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