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Der Kanibale von Rothenburg kommt doch

Der BGH im Urteil vom 26.05.2009 zum Aktenzeichen VI ZR 191/08 entschieden, dass der „Real-Horrorfilm“ – „Rothenburg“ über den Kannibalen von Rothenburg doch gezeigt werden darf, obwohl hier auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Täters vorliegt. Der Film soll recht detalliert das damalige Geschehen zeigen, ohne – so der BGH – aber „den Achtungsanspruch des Täters als Mensch nicht in Frage zu stellen“.

Eine kurze Zusammenfassung des Urteils findet man auch hier beim Dr. Otto-Schmidt-Verlag.

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