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Entscheidet die FSK, ob Sie mit Ihrem Kind ins Kino dürfen?

Wer kennt dies nicht. Die Kinder wollen unbedingt einen bestimmten Film sehen, nach langem Weg zum Kino sagt die Kassiererin vor Ort, „der Film ist erst ab 12“. Wenn nun das eigene Kind erst 8 Jahre ist, darf man dann trotzdem zusammen den Film ansehen oder geht dies nicht. Schließlich ist man ja als Erziehungsberechtigter mit dabei und sollte selbst entscheiden, ob das Kind den Film sehen darf oder nicht. Entscheidet die FSK für Sie?

FSK-Freigabe

Die FSK stuft z.B. Kinofilme nach der Altersfreigabe ein. Die Einstufung selbst erfolgt aufgrund den allgemeinen Vorgaben des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit.

Grundsätzlich sind Filme, die nicht für Kinder freigegeben sind, auch für die diese verboten. Selbst in Begleitung eines Erwachsenen, der sorgeberechtigt ist, darf das Kind den Film nicht sehen.

Beispiel: Mutter und Vater gehen mit ihrer 3 – jährigen Tochter ins Kino und wollen dort einen Film mit der Altersfreigabe 6 Jahre sehen. Die Kassiererin verweigert das Ticket und Hinweis auf die Altersfreigabe. Selbst in Anwesenheit der Eltern darf das Kind den Film nicht sehen.

Eine Ausnahme gilt für Filme mit der Freigabe ab 12 Jahre, wenn das Kind wenigstens 6 Jahre ist und ein Sorgeberechtigter mit dem Kind in die Vorstellung geht. Nur in diesem Fall wird von der Altersfreigabe eine Ausnahme gemacht.

Anwalt Berlin- Rechtsanwalt A. Martin

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