Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?

In Berlin kommt es vielfach zu Strafverfahren. Ein Teil der Verfahren ist berechtigt und ein Teil richtet sich gegen Unschuldige. Die Staatsanwaltschaft (für diese ermittelt die Polizei) muss beim Vorliegen eines Tatverdachts tätig werden und ermitteln. Später stellt sich dann heraus, ob die Sache stichhaltig ist oder sich gegen die falsche Person gerichtet hat.

Der Bürger in Berlin-Marzahn, der nun vom Strafverfahren betroffen ist und sich am Anfang als Beschuldigter im sog. Ermittlungsverfahren befindet, ist sich meist nicht sicher, ob er das Verfahren noch selbst klären kann oder schon einen Anwalt braucht. Nicht im jedem Fall, sondern in der Minderheit der Fälle, bekommt der Beschuldigte einen Rechtsanwalt zugewiesen als sog. Pflichtverteidiger. Darüber hinaus wird äußerst selten während des Ermittlungsverfahrens bereits ein Pflichtverteidiger im Raum Berlin bestellt (Staatsanwaltschaft Berlin).

Der Beschuldigte glaubt meist (fälschlicherweise) er könne die Sache vor Ort noch in Berlin bei der Polizei klären. Diese würde dann das Strafverfahren einstellen. Viele Beschuldigte (aus Berlin Marzahn oder aus anderen Teilen Berlin) machen dann bei der Polizei freiwillig Angaben zum Sachverhalt an Stelle vom Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen. Man glaubt die Polizei oder „der verständnisvolle Polizeibeamte“ könne das Strafverfahren einstellen, was so nicht stimmt. Die Polizei ist nicht berechtigt das Ermittlungsverfahren einzustellen. Sofern die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft Berlin, die dann in der Sache die Entscheidung über Einstellung oder Erhebung der Anklage trifft. Der Polizist vor Ort kann dazu relativ wenig beitragen; im bestehen Fall steht dann in der Akte eine Notiz des Polizisten, dass die Einlassung des Beschuldigten besonders glaubhaft ist.

Meistens steht dort aber der umgekehrte Fall, nämlich, dass die Aussage eben nicht glaubhaft war. Der Staatsanwalt von der StA Berlin, war bei der Vernehmung nicht dabei; er muss sich auf die Angaben der Polizei vor Ort verlassen.

Fehler, die hier vom Beschuldigten gemacht werden, können später kaum noch korrigiert werden. Ein Rechtsanwalt aus Marzahn kann hier schon erheblich das Ergebnis des Strafverfahren beeinflussen.

Nun werden vielleicht einige Leser sagen; „Was kann man schon falsch machen, wenn man doch unschuldig ist?“

Antwort: „Eine ganze Menge“.

In vielen Fällen werden Personen vernommen, die vielleicht die Tat nicht begangen haben, aber am Tatort waren. Durch die Aussage bei der Polizei kann z.B. durch Aufregung oder schlechtes Erinnerungsvermögen ein widersprüchliches Geschehen angegeben, so dass sich ein bestehender Verdacht noch erhärtet. Das gleiche Problem haben auch die Zeugen, die häufig sich eben nicht mehr an alles erinnern. Vergessen wird auch, dass viele Bürger (aus Mahrzahn und Umgebung in Berlin) sich für unschuldig halten, aber außer Acht lassen, dass hier evtl. Unterlassungsstraftaten in Betracht kommen. Auch hier kann man die Polizei auf bestimmte Geschehnisse aufmerksam machen, die man selbst für straflos hält, was diese aber in Wirklichkeit nicht sind.

Strafrecht Berlin Marzahn – Anwalt Martin

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