Kann man mündlich kündigen?

Viele Verträge, die wir tagtäglich schließen, schließen wir allein mündlich. Wenn zum Beispiel morgens der Kunde zum Bäcker geht, dann schließt er mit diesem keinen schriftlichen Kaufvertrag über das Brötchen, was er kauft. Dieser Vertrag (hier werden sogar mehrere Verträge geschlossen) ist wirksam. Solche Verträge kann man dann auch mündlich gestalten und zum Beispiel den Rücktritt vom Vertrag erklären.

– Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin –

Wie ist dies aber beim Arbeitsvertrag?

Einen Arbeitsvertrag kann man grundsätzlich mündlich schließen. Der Arbeitgeber muss aber nach den Nachweisgesetz den Vertrag schriftlich dokumentieren.

Zu beachten ist, dass man den Arbeitsvertrag aber nicht mündlich gekündigt werden kann. Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

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