Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?

Viele Unterhaltsschuldner wissen nicht, wie lange sie den Unterhalt für das Kind zahlen müssen. Hier gibt es von allen Seiten unterschiedliche Auskünfte. Im Internet schwirren Altersangaben, wie z.B. bis zum 18 oder bis zum 26. Lebensjahr herum. Die Frage hat aber für den Betroffenen eine große Bedeutung.

Unterhalt für Kinder

Der Unterhalt ist so lange zu zahlen bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat. Altersgrenzen hat der Gesetzgeber dabei zunächst nicht vorgesehen.

Unterhalt und Ausbildung

Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen mit Unterhalt zu finanzieren.

Unterhalt und Studium

Die erste Ausbildung kann auch das Studium sein. Im Normalfall ist auch während des Studiums Unterhalt zu zahlen. Bafög ist nachrangig. Die Regelstudiumzeit ist einzuhalten. Überschreitungen der Regelstudiumzeit bis zu 2 Semester sind unter Umständen aber noch zulässig.

Kindesunterhalt und Ausbildung und anschließendes Studium

Der „längste Fall“ der Zahlung von Kindesunterhalt ist der, dass das Kind zunächst eine Ausbildung macht und späte studiert. Hier ist es so, dass die Rechtsprechung dies dem Kind unter Finanzierung durch Unterhalt gestattet, wenn ein Zusammenhang zwischen der Ausbildung und dem Studium besteht. Anerkannt wurde dies zum Beispiel für die Banklehre und das Jurastudium.

Rechtsanwalt – Familienrecht Berlin

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