Wer haftet bei Spielplatzunfällen?

Der Horror für alle Eltern ist, wenn dem eigenem Kind etwas Ernsthaftes passiert. Beim Spielen auf dem Spielplatz geht man eigentlich davon aus, dass hier kaum etwas passieren kann. Die Praxis bestätigt aber dies nicht. Spielplatzunfälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit.

Haftung des Betreibers des Spielplatzes

Der Betreiber des Spielplatzes haftet, da er eine Gefahrenquelle eröffnet hat. Man sprich auch von der sog. Verkehrssicherungspflicht. Sehr häufig sind die Betreiber die Gemeinden und Städte.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle eröffent und für den Zustand einer Sache verantwortlich ist. Die Pflicht besteht fortlaufend und nicht nur am Anfang (bei der Eröffnung), sondern es muss auch eine Überwachung erfolgen. Von daher muss die Gemeinde / Stadt den Spielplatz regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrollieren. Später muss dies in einen Prozess nachgewiesen werden.

Kriterien für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Berücksichtigung der  kinderlichen Neugier + des geringen  Gefahrerkennungsvermögen von Kindern ?
  • Anlagen TÜV geprüft?
  • regelmäßige Kontrollen  und Wartung – wann und wie häufig?
  • kindgerechte und altersgerechte Anlagen?
  • technische Mängel?
  • Bodenbeschaffenheit Aufprall dämpfend?
  • Häufigkeit des Besuchs von Kindern
  • Alter der Kinder

Rechtsanwalt A. Martin – Berlin

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