Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?

Gerade bei zivilrechtlichen Streitigkeiten hängt häufig das Gewinnen oder  das Verlieren vom Prozess davon ab, welche Beweismitteln man zur Verfügung hat. Eines der wichtigsten Beweismittel sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess ist der Zeuge. Bei vielen Vorfällen (z.B.beim Verkehrsunfall) waren „nur“ Familienangehörige anwesend. Die Frage ist, können diese überhaupt Zeuge im Prozess sein?

Zeugenstellung von Familienangehörigen

Zunächst schon die Antwort vorweg: Familienangehörige können vor Gericht Zeuge sein! Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass diese nicht als Zeuge in Betracht kommen. Vom Gesetz her sind diese nicht als Zeuge ausgeschlossen. Ob deren Aussage glaubwürdig ist, ist eine andere Frage, welche das Gericht klären muss.

Von daher kann beim Verkehrsunfall auch die Ehefrau des Fahrers als Zeuge vor Gericht aussagen. Dies entscheidet häufig über Gewinnen oder Verlieren.

Familienangehörige und Zeugnisverweigerung

Eine andere Frage ist, ob die Familienangehörigen aussagen müssen. Dies ist vor allem im Strafrecht relevant. Man spricht hier von einem sog. Zeugnisverweigerungsrecht, welches dem als Zeugen benannten Familienangehörigen ein Recht zur Aussageverweigerung zuspricht. Das Gericht muss vor der Vernehmung darüber belehren. Der als Zeuge benannte Familienangehörige muss aber trotzdem zur Gerichtsverhandlung erscheinen!

Anwalt Berlin – A. Martin

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