häufiger Irrtum: „Eltern haften für Ihre Kinder!“

Eltern haften nicht für Ihre Kinder. Dies ist falsch. Die Eltern haften für ihr eigenes Verschulden und nicht für das Verschulden ihrer Kinder.

Haftung von minderjährigen Kindern

Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, können nicht zivilrechtlich für angerichtete Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Man spricht hier davon,dass Kinder bis zu diesem Alter noch nicht deliktsfähig sind.

Es stellt sich dann die Frage, wer haftet für die nicht deliktsfähigen Kinder?

Eine Haftung der Eltern, als Aufsichtspflichtige, kommt in Betracht, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. So müssen diese die Kinder – je nach Lebensalter, nach den Umständen und ihren bisherigen Erfahrungen- überwachen. Eine allgemeine Regel gibt es hier nicht. Ein Kind,dass schon häufiger auffällig geworden ist, muss häufiger kontrolliert werden.

Verursacht von daher ein deliktsunfähiges Kind einen Schaden und haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht versäumt, dann kommt eine Haftung der Eltern in Betracht. Falsch ist aber zu sagen, dass die Eltern für ihre Kinder haften. Denn die Eltern haften hier für ihr eigenes falsche Verhalten, nämlich für die Verletzung ihrer eigenen Aufsichtspflicht.

RA A. Martin – Anwalt Berlin

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