Darf die Polizei auf privaten Grundstücken Geschwindigkeitskontrollen durchführen?

Geschwindigkeitskontrollen sind ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn die Polizei diese Kontrollen vom eigenen Grundstück aus durchführt. Darf man in diesem Fall die Polizei des Grundstücks verweisen?

Grundstück und Eigentums – und Besitzrecht

Der Grundstückseigentümer hat grundsätzlich das Recht Dritte des Grundstücks zu verweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück eingefriedet ist oder nicht. Dies spielt lediglich eine Rolle in Hinblick auf die Frage, ob sich derjenige, der das Grundstück ohne Erlaubnis betritt, strafbar macht. Auch ohne Umzäunung kann der Eigentümer des Grundstückes grundsätzlich bestimmen, wer das Grundstück betreten darf und wer nicht.

Polizei dein Freund und Helfer

Es gibt Situationen, in denen der Grundstückseigentümer bestimmte Maßnahmen von Behörden erdulden muss. Dies ist aber der Ausnahmefall, denn das Eigentum ist grundgesetzlich stark geschützt. Auch die Polizei darf nicht einfach das Grundstück – zumindest nicht gegen den Willen – einfach so betreten. Der entgegenstehende Wille, dass das Grundstück nicht betreten werden darf, kann sich nicht nur aus der Umzäunung ergeben, sondern auch aus Hinweisschildern. Spätestens aber, wenn der Eigentümer gegenüber der Polizei äußert, dass diese das Grundstück zu verlassen haben, müssen diese dem Folge leisten.

Anwalt A. Martin – Berlin

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