Taschenkontrolle im Supermarkt – muss man das? Wer hat das nicht schon erlebt. Die Kassiererin im Supermarkt teilt freundlich aber bestimmt mit, dass sie verpflichtet ist in mitgebrachte Taschen zu schauen. Der Besucher weiß nicht, wie er sich Verhalten soll. Taschenkontrolle darf die Polizei aber nicht die Kassiererin! Die Taschenkontrolle ist rechtliche gesehen eine Durchsuchung. Hiefür hat der Gesetzgeber in den §§ 102,103 der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft/Polizei ermächtigt; nicht aber den Ladenbesitzer und die Kassiererin. Da die Durchsuchung ein erheblicher […]
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Strafverfahren in Berlin - Verhalten im Ermittlungsverfahren vor der Polizei
Strafverfahren: Muss der Beschuldigte zur Vernehmung durch die Polizei?
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