Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV!

Das Bundesverfassungsgericht kippte im Jahr 2010 mit seiner Entscheidung  die Hartz IV – Gesetze. Als Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Ermittlung des Regelsatzes durch die Bundesregierung nicht rechtmäßig erfolgte.

Faktisch sind die Regelsätze zu niedrig und der Bedarf ist falsch ermittelt worden. Mit den Regelsätzen ist es nicht möglich ein menschenwürdiges Leben zu führen, so dass Bundesverfassungsgericht.

Dabei sind nicht nur die Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig erklärt worden, sondern auch die sonstigen Regelsätze.

Dieses Urteil ist bahnbrechend und zeigt, dass die Regierung nicht beim kleinen Mann spart und anderen das Geld hinterher wirft.

Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09

Anwalt Berlin – RA A. Martin

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