Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin – Wie geht dies?

Eine Kündigungsschutzklage ist meist die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Kündigung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung meist keine andere Wahl. Versäumt er die Frist zur Klageeinreichung ist sowohl der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg als auch eine mögliche Abfindung.

Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin

Wichtig ist für den Arbeitnehmer zu wissen, dass die Frist für die Klageerhebung 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung beträgt. Diese Frist darf der Arbeitnehmer nicht versäumen.

Rechtsanwälte reichen die Klage häufig am letzten Tag des Fristablaufes per Fax ein. Dies ist zulässig und wahrt die Frist.

Das zuständige Arbeitsgericht ist in fast allen Fällen das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Von daher muss der Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in Berlin den Firmensitz hat die Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.

Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin

Tel.: (030) 90171-0

Fax: (030) 90171-222

Das Arbeitsgericht Berlin wird nach Eingang der Kündigungsschutzklage- Gerichtskosten sind nicht vorab vom Arbeitnehmer zu zahlen – sehr kurzfristig einen Termin zur sog. Güteverhandlung anberaumen. Außerdem wird die Kündigungsschutzklage der Gegenseite zugestellt, meist gleichzeitig mit der Ladung zum Termin.

In vielen Fällen – so ist dies zumindest in Berlin – wird die Gegenseite (also der Berliner Arbeitgeber) gar keine Einlassung zur Kündigungsschutzklage vor dem Gütetermin abgeben. Meist erfolgt die erste Einlassung zur Klage erst im Termin. Dies ist nicht ungewöhnlich und führt auch nicht zu irgendwelchen Rechtsnachteilen für den Arbeitgeber.

Im Gütetermin wird dann der Fall vor dem Gericht besprochen. Am besten ist es, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. In den meisten Fällen wird in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin bereits eine Einigung getroffen (Abfindung).

Da das Arbeitsgericht Berlin sehr stark ausgelastet ist, muss man sich nicht wundern, dass die Termine meist in 15 Minuten-Takt vergeben werden. Manchmal sind sogar zur gleichen Zeit mehrere Termine anberaumt. Diese finden natürlich nicht gleichzeitig statt. Auch kann man in den Gerichtssaal ohne Aufforderung (man muss nicht an die Tür klopfen) eintreten. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Es kann durchaus Sinn machen, wenn man sich schon „ein paar Verhandlungen vorher“ in den Gerichtssaal setzt und so die „Stimmung“ und die Art der Verhandlungsführung des Richters/ der Richterin mitbekommt. Dies kann später für die eigene Verhandlung eine wichtige Information sein (so auch ich dies jedenfalls immer).

Es ist sinnvoll sich nicht vor dem Haupteingang des Arbeitsgerichts Berlin zu verabreden, sondern direkt vor dem Eingang zum jeweiligen Gerichtssaal, da man am Eingang schon mal schnell jemanden übersieht und dann noch mehrere Minuten zum Saal braucht.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

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