Scheidung in Berlin – mit Beratungshilfe?

Wenn sich in Berlin scheiden lassen möchte, der hat häufig das Problem, dass er die Scheidung auch finanzieren muss. Häufig hört man „Eine Scheidung kostet in Deutschland nichts!“. Dies ist natürlich falsch. Die Scheidung in Berlin kostet schon etwas. Am teuersten sind dabei die Anwaltsgebühren, wenn man diese zahlen muss (Rechtsanwalt Scheidung Berlin).

Rechtsschutzversicherung und Scheidung

Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Scheidung. Auch wenn man das Familienrecht mitversichert hat, dann wird meistens nur eine Beratung übernommen. Die Scheidung ist nicht versicherbar, da diese eben richtig Geld kosten kann.

Beratungshilfe und Scheidung in Berlin

Die Beratungshilfe hat mit der Finanzierung der Scheidung wenig zu tun. Beratungshilfe wird – wenn sie denn überhaupt gewährt wird – nur für die außergerichtliche Vertretung gewährt. Für die Vertretung vor Gericht gibt es keine Finanzierung über Beratungshilfe. Hier greift die sog. Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenbeihilfe (häufig auch falsch als Prozesskostenbeihilfe bezeichnet). Diese gewährt im Gerichtsverfahren eine Übernahme der Kosten des eigenen Anwalts und der Gerichtskosten.

Rechtsanwalt Berlin – A. Martin

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