Wozu braucht man einen Erbschein?

Wenn der Erbfall eintritt, dann geschieht dies meist plötzlich und unerwartet. Neben den persönlichen Problemen kommt dann noch die rechtliche Abwicklung des Todesfalles. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder das Wort „Erbschein“.

Was ist ein Erbschein und wozu braucht man diesen?

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgericht) auf Antrag des Erben/der Erben ausgestellt wird. Aus dem Erbschein ergibt sich, wer Erbe und zu welcher Quote geworden ist.

Wozu braucht man den Erbschein?

Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Gerade Behörden und auch Banken treffen ohne die Vorlage des Erbscheines keine Verfügungen. Wenn also der Erbe über das Konto des Erblassers verfügen will, bekommt er in der Regel von der Bank noch nicht einmal Auskunft, ob der Erblasser dort ein Konto hatte. Mit dem Erbschein bekommt er diese Auskunft und kann über das Konto verfügen.

So ist dies auch bei den Umgang mit den Behörden. Wenn der Erbe ein Grundstück des Erblassers auf seinen Namen umtragen lassen will, dann muss er zuvor einen Erbschein beantragen. Dann kann er einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen.

Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

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