Anwalt Berlin Marzahn – Prozesskostenvorschuss – was ist das?

In Scheidungs- und Unterhaltssachen werden viele Prozesse über Prozesskostenhilfe finanziert. Wenn die Gegenseite über überdurchschnittliche finanzielle Verhältnisse verfügt, dann bekommt der Bedürftige aber keine Prozesskostenhilfe.

Würde es keine Prozesskostenvorschuss geben, dass würde sich hier „die Katze in den Schwanz beißen“. Denn es gibt keine Prozesskostenhilfe, da die Gegenseite zu gut verdient und man müsste den Prozess selbst finanzieren, wofür natürlich das Geld fehlt.

Der Prozesskostenvorschuss ist ein Anspruch des des finanziell schwächeren Ehepartners. Dieser hat ein Anspruch gegenüber der Gegenseite auf Finanzierung des Prozesses. Faktisch muss nun z.B. der Ehemann den Unterhaltsprozess oder die Scheidung gegen sich selbst finanzieren und der Frau die Mittel zur Verfügung stellen.

Ein solcher Anspruch besteht aber nicht bereits bei jedem Unterschied zwischen dem Einkommen der Eheleute.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt Martin

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