Was passiert, wenn der Vermieter wechselt?

Was macht man, wenn der Vermieter sein Haus verkauft und sich ein neuer Eigentümer meldet. Muss ein neuer Mietvertrag geschlossen werden oder bleibt alles beim alten?

Grundsatz im Mietrecht

Im Mietrecht gilt der Grundsatz, dass der Verkauf des Mietobjektes nichts in Bezug auf das alte Mietverhältnis ändert. Die Juristen beschreiben dies mit der Formulierung:

Kauf bricht nicht Miete!

Faktisch hat dies zur Folge, dass der neue Eigentümer automatisch in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Der Mieter muss keinen neuen Vertrag schließen oder sich gar auf neue Mietbedingungen einlassen. Der neue Vermieter kann auch nicht ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen. Der Mieterschutz ist gesetzlich sehr stark formuliert.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

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