Kann man schon bei der ersten Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden?

Im Fernsehen sind gerade „Gerichtsschauspielereien“ populär. Was viele Zuschauer nicht wissen ist, dass die Gerichsshow´s nichts mit der Realität zu tun haben. Letztendlich zeigt dies aber, dass trotzdem ein Interesse der Bevölkerung am Strafrecht besteht. Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, ob nur eine – und dann auch noch die erste – Straftat zu einer Gefängnisstrafe führen kann?

Straftat und Strafverfahren

Wer sich diese Frage stellt, will ja nicht zum Straftäter werden oder denkt an die Begehung einer Straftat. Durch Publikationen in den Medien sind aber Fälle bekannt, in denen z.B. Unschuldige in Straftaten verwickelt wurden oder z.B. bei leichter Unaufmerksamkeit ein Verkehrsunfall mit gravierenden Folgen verursacht wurde. Kann hier bereits eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden?

Geldstrafe und Freiheitsstrafe

Im Erwachsenenstrafrecht sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor. Daneben gibt es noch einige Maßnahmen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Einziehung von Gegenständen, die sich aber meist auf Ausnahmefälle beschränken und als Nebenfolgen angeordnet werden.

Als Grundsatz kann man sagen, dass bei kleineren Delikten in der Regel eine Geldstrafe verhangen wird, da dieser im Normfalfall milder ist als die Freiheitsstrafe.

Auch gilt der Grundsatz, dass ein Ersttäter im Normalfall – wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird – fast immer die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies geschieht immer dann, wenn in der Zukunft zu erwarten ist, dass keine weiteren Straftaten mehr begangen werden (sog. positive Sozialprognose). Dies gilt natürlich nicht ausnahmslos. Bei schwersten Delikten wie z.B. bei vorsäzlichen Tötungsdelikten kann auch die Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen werden. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Anwalt Berlin – A. Martin

Comments are closed

Blogroll
Kategorien