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Vertrag von Lissabon – Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon abgewatscht.

Das Bundesverfassungsgericht rügte vor allen, dass die Beteiligung des Bundestages nicht im ausreichenden Maße erfolgte. Dies muss nun nachgeholt werden. Das entsprechende Gesetz ist unwirksam und verstößt gegen Art. 28 des GG.

Im Übrigen stellte das Bundesverfassungsgericht aber klar, dass ist – mit Ausnahme der nicht ausreichenden Beteiligung des Bundestages – keine grunsätzlichen Bedenken gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon habe. „Das Grundgesetz sagt ja zum Vertrag von Lissabon!“.

Eine Watsche für die Bundesregierung ist die Entscheidung aber allemal. Diese muss nun die Beiteilung des Bundestages nachholen, das entsprechende Ausführungsgesetz ist verfassungwidrig.

Das Gericht führte aus, dass die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde zum Vertrag von Lissabon solange nicht erfolgen darf, bis die verfassungsrechtlichen Bedenken hier ausgeräumt sind.

Jetzt muss die Bundesregierung handeln.

Die Verfassungsbeschwerden an sich hatten noch dem Bundesverfassungsgericht aber keinen Erfolg.

RA A. Martin – Berlin

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