Muss man in Deutschland die Erbschaft annehmen?

Man weiß im Allgemeinen, dass es in Deutschland ohne Testament eine sog. gesetzliche Erbfolge gibt. Gesetzliche Erben sind z.B. die Kinder und der Ehegatte. Müssen diese aber die Erbschaft ausdrücklich annehmen? Was ist beim Testament. Was wenn die testamentarischen Erben gar nicht die Erbschaft wollen?

Ausschlagung statt Annahme der Erbschaft

Egal, ob testamentarische Erbfolge oder gesetzliche Erbfolge. Die Erbschaft braucht in Deutschland nicht angenommen werden. Erbe ist man automatisch – ohne Annahmeerklärung – mit dem Eintritt des Todesfalles, wenn man Kraft Gesetzes oder Testamentes zur Erbschaft berufen ist. Egal, ob man davon bereits erfahren hat oder nicht. Erben können auch mehrere Personen gemeinschaftlich sein, was sogar der Normalfall ist. Man spricht dann von der sog. Erbengemeinschaft.

Der Gesetzgeber hat sich in Deutschland dafür entschieden, dass an Stelle der Annahme der Erbschaft, der Erbe, der nicht erben möchte, die Erbschaft ausschlagen muss. Der Erbe, der auch Erbe bleiben möchte, muss also für seine Erbenstellung gar nichts tun (natürlich stellt sich dann später die Frage der Aufteilung des Nachlasses und ggfs. der Beantragung eines Erbscheins, dies hat aber mit der Erbenstellung an sich nichts zu tun). Der Erbe, der nicht den Nachlass haben möchte, weil dieser z.B. verschuldet ist, muss die Erbschaft ausschlagen. Hierfür hat er eine Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt zu laufen ab Kenntis des Erben vom Tod des Erblasses und von seiner Erbenstellung.

Die Ausschlagung der Erbschaft muss vor einem Notar erklärt werden oder zu Protokoll des Nachlassgerichtes.

Rechtsanwalt A. Martin – Erbrecht Berlin

Comments are closed

Blogroll
Kategorien