Scheidung in Berlin – wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Viele Berliner fragen sich wie lange wohl eine Scheidung in Berlin dauert. 

1. Ablauf der Scheidung in Berlin

Wenn die Eheleute in Berlin länger als 1 Jahr voneinander getrennt leben, dann können diese – sofern beide sich scheiden lassen wollen – den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Wichtig ist, dass nicht – so ist dies in den meisten Bundesländern – in Berlin das jeweilige Amtsgericht für die Scheidung zuständig ist, sondern dass es in Berlin grundsätzlich nur 3 Familiengericht gibt.

Dies sind

  • für die Bezirke  Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow/Weißensee 
  • für die übrigen Bezirke  Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
  • das Familiengericht Schöneberg ist für Familiensachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz zuständig

Das Familiengericht holt zunächst die Versorgungsausgleichsauskünfte ein. Hierfür müssen die Eheleute zunächst einen Fragebogen ausfüllen, die das Gericht übersendet.

Wenn die Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung. Dies dauert ungefähr 6 Monate (vom Antrag an gerechnet).

Das Gericht fragt, ob sich beide scheiden lassen wollen und wie lange dies getrennt leben. Dann werden die Scheidungsfolgen ggfs. noch angesprochen. Wenn aber keine Anträge hierzu gestellt wurden, bleibt es bei der Erörterung. Danach bespricht das Gericht den Versorgungsausgleich

Die Scheidung im Termin dauert ungefähr 10 bis 15 Minuten. Wenn beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sind, wird das Scheidungsurteil bei Rechtskraftverzicht sofort rechtskräftig.

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