Abmahnung erhalten, was nun?

Viele Arbeitnehmer sind beunruhigt, wenn sie eine Abmahnung erhalten. Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht weiß, wie man sich im Falle des Erhalts einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten soll.

1. Was ist der Sinn und Zweck der Abmahnung?

Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer vor Augen führen, dass er sich nicht ordnungsgemäß Verhalten hat. Die Abmahnung ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat.Dabei muss der Verstoß natürlich eine gewisse Schwere haben.

2. Abmahnung = Kündigungsvorbereitung?

Wenn die Abmahnung völlig überraschend und scheinbar ohne Grund erfolgt, dient sie meist, um eine Kündigung des Arbeitgebers vorzubereiten zu helfen. Der Arbeitgeber kann nur in Ausnahmefällen wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers sofort (fristlos und außerordentliche)  und außerordentlich aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Er muss erst abmahnen. Die Abmahnung dient dann der Vorbereitung der Kündigung. Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen, um sich schon vorab zu wehren.

Eine sofortige Kündigung aus außerordentlichen Grund ist aber zum Beispiel beim Diebstahl von Firmeneigentum, selbst bei kleinen Beträgen möglich. Dazu habe ich bereits mehrfach schon geblogt. z.B. (außerordentliche Kündigung wegen 1,30 Euro oder Verdachtskündigung oder Diebstahl und Kündigung).

3. Wie kann man sich gegen die erfolgte Abmahnung wehren?

Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer es nicht erst auf die Kündigung ankommen lässt und dann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestreitet (was möglich ist), sondern sich gleich gegen die Abmahnung wendet. Dies ist möglich, nicht aber in jeden Fall notwendig. 

Der Arbeitnehmer hat nämlich einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte, wenn diese zu Unrecht erteilt wurde. Das Bundesarbeitsgericht (also auch das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin) geht davon aus, dass sich ein solcher Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ableitet.

Bei der Überprüfung der Abmahnung kommt es allein darauf an, ob der Vorwurf des Arbeitgebers objektiv berechtigt ist.  

Es macht Sinn den Arbeitgeber über einen Rechtsanwalt zur Löschung der Abmahnung auffzufordern. Macht der Arbeitgeber dies nicht kannd er Arbeitnehmer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. In Berlin wäre dies das Arbeitsgericht Berlin.

4. Muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung angehört werden?

Nein, grundsätzlich nicht. Es sei denn, dies ist tarifvertraglich vorgeschrieben (z.B. § 13 BAT).

5. Wann ist der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ausgeschlossenß

Der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte kann verjähren und verwirken (z.B. wenn der Arbeitnehmer lange Zeit nichts unternimmt und der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass nicht mehr passiert; z.B. der Arbeitnehmer entschuldigt sich).

Ein Ausschluss aufgrund der kurzen tarifvertraglichen Ausschlussfristen kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht auch kein Anspruch mehr auf Löschung der Abmahnung.

6. Werden Abmahnungen vom Arbeitgeber gelöscht oder nach langer Zeit wirkungslos?

Abmahnung können durch Zeitablauf gegenstandslos werden. Viele Mandanten gehen felsenfest davon aus, dass dies nach 2 Jahren der Fall sein muss, was grundsätzlich aber nicht richtig ist. Es gibt hierfür keine verbindliche Frist.  Es kommt diesbezüglich immer auf die schwere der Pflichtverletzung an.

7. Wer muss im Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht nachweisen, dass die Abmahnung unrechtmäßig oder rechtmäßig war?

Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachweisen. Gelingt dies nicht, weil z.B. er keine Beweismittel hat, verliert er den Prozess vor dem Arbeitsgericht und muss die Abmahnung löschen.

Dann gilt die Abmahnung als nicht vorgenommen.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Abmahnungen oder Kündigungen haben, dann helfen wir Ihnen gern. Für mehr Informationen auf www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

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