Kündigungsfrist Berlin – Kündigung  rechtmäßig?

Die Kündigungsfristen sind ein Standardthema bei vielen Kündigungen. Obwohl eigentlich die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse deutlich im Gesetz stehen, werden hier trotzdem häufig von den Arbeitgebern Fehler gemacht.

Nun gut, wenn man ehrlich ist, dann ist die Berechnung der Kündigungsfrist nicht in jedem Fall so einfach. Es kommt nämlich auch in der Praxis vor, dass zum Beispiel im Arbeitsvertrag andereKündigungsfristen stehen als im Gesetz – also in § 622 BGB oder im anwendbaren Tarifvertrag. Welche Frist gilt dann?

1. gesetzliche Kündigungsfristen nach dem BGB

Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:

Probezeit – längstens für 6 Monate: Frist = 2 Wochen

Grundsatz: Kündigungsfrist 4 Wochen (nicht 1 Monat, dies ist etwas anderes!)  zum 15. oder zum Monatsende

ansonsten: Wenn das Arbeitsverhälnis wenigstens …

   

  1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

 

Von diesen Fristen darf im Normalfall nicht durch den Arbeitsgeber nach unten abgewichen werden:

Ausnahmen:

  1.  durch Tarifvertrag (siehe Bundesrahmentarifvertrag Bau)
  2.  bei Aushilfen
  3. in Kleinbetrieben, aber nicht kürzer als 4 Wochen
  4. in Rahmen einer Probezeitvereinbarung
  5. Arbeitnehmer, die das 25 Lebensjahr nicht vollendet haben (strittig; a.A. Landesarbeitsgericht Berlin nimmt Verstoß der gesetzlichen Vorschrift gegen das Diskriminierungsverbot an!)

Wie ist dies nun in sog. Altverträgen (vor 1993) mit der Kündigungsfrist?

Die Regelung über die Kündigungsfristen im BGB in der heutigen Form  gibt es seit dem 15.10.1993. In vielen Altverträgen sind andere Kündigungsfristen vereinbart worden.

Es kommt darauf an, wie so häufig in juristischen Fragen:

  1. wird auf das Gesetz Bezug genommen, dann gilt die gesetzliche (heutigeRegelung des BGB (z.B. mit gesetzlicher Kündigungsfrist), denn die Parteien haben sich ja an das Gesetz orientiert und müssen von daher mit Änderungen der Vorschriften rechnen
  2. ohne Bezug auf das Gesetz verbleibt es bei der Regelung im Arbeitsvertrag auch wenn diese schlechter ist als die gesetzliche Regelung

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