Finanzierung der Kündigungsschutzklage

Gekündigte Arbeitnehmer sind froh, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten eines Kündigungsschutzklageverfahrens trägt. Die Kosten sind nämlich nicht unerheblich, auch wenn nur die eigenen Anwaltskosten und geringe Gerichtskosten zu tragen sind. Die Anwaltskosten können sich ohne Weiteres auf einen Betrag zwischen € 1.500,00 bis € 2.500,00 im Durchschnitt belaufen. Dies ist eine erhebliche Belastung zumal der Arbeitnehmer ja nicht weiß, ob das Verfahren positiv ausgehen wird.

Selbst, wenn die Chancen gut sind, heisst dies noch lange nicht, dass am Ende des Verfahrens auch wirklich Geld “fliesst”. Dies hängt damit zusammen, dass es dem Arbeitgeber möglich ist, wenn er merkt, dass er das Verfahren verlieren wird, die Kündigung “zurückzunehmen”. In dieser Situation wird dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den vormaligen Bedingungen angeboten. Der Arbeitnehmer ist dann häufig enttäuscht und völlig überrascht, da er bereits mit einer Abfindung gerechnet hat.

Was tun, wenn nun keine Rechtsschtutzversicherung da ist? 

In vielen Fällen heisst die Antwort – PKH (Prozesskostenhilfe).

Diese wird allein Arbeitnehmers gewehrt, die den Prozess vor dem Arbeitsgericht aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können. Es müssen weiter auch Erfolgsaussichten bestehen, was meistens der Fall ist. Ansonsten kann sogar ohne dies PKH gewährt werden, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

Der Antrag muss zeitnah gestellt werden, da die Prozesskostenhilfe immer nur für die Zukunft gewährt wird und nie für die Vergangenheit.

Auch Ausländer, sogar mit Wohnsitz im Ausland, haben einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei einer Kündigungsschutzklage), so z.B. das LAG Hessen, NZA-RR 2001, 273).

Aufgrund einzuhaltender Fristen bei der Kündigungsschutzklage (3 – Wochen nach Zugang der Kündigung) sollte zunächst die Klagen eingereicht und dann der Antrag auf PKH gestellt werden. Den Antrag wird in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt für Sie stellen, wobei Sie diesbezüglich noch ein Formular ausfüllen und unterschreiben müssen.

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