Verkehrsunfall – Kann man sich die Werkstatt selbst aussuchen?
Bei Verkehrsunfällen stellt sich häufig die Frage, ob man das eigene – beschädigte Kfz- in einer Fachwerkstatt reparieren lassen darf oder ob die gegnerische Versicherung eine billigere Werkstatt aussuchen darf.
Reparatur in Fachwerkstatt?
Grundsätzlich muss sich der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung nicht vorschreiben lassen, wo er sein Kfz repariert. Diese darf natürlich sein Kfz auch in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Dies gilt selbst bei Luxus-Kfz, wie z.B. Porsche und BMW.
Wichtig ist, welche Kosten der Gutachter hier veranschlagt hat. Dieser geht im Normalfall von Fachwerkstattpreisen aus. Hier zeigt sich eben auch, wie entscheidend ist es, dass der Geschädigte selbst einen Gutachter beauftragt und nicht die Versicherung. Aber auch später nach der Reparatur kann der Geschädigte immer noch im Zweifel nachweisen, dass tatsächlich die Kosten der Reparatur höher waren. Er muss dies aber in einen späteren Prozess auch nachweisen können, dass die Reparatur notwendig und die Preise üblich waren.
Anwalt Berlin- Rechtsanwalt A. Martin
Mehr Informationen auch unter Verkehrsrecht Berlin
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