Rechtschutzversicherung – wer holt die Deckungszusage ein- Anwalt oder Mandant?

Viele Mandanten haben bereits eine Rechtschutzversicherung. Dies ist durchaus sinnvoll. Gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten (Kündigungsschutzklage)  und im Verkehrsrecht (Verkehrsunfall) lohnt sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung.

Der Mandant hat einen Rechtsschutzfall (es muss hierfür ein Ereignis vorliegen – z.B. Kündigung – die bloße Überprüfung eines Vertrages etc. reicht im Normallfall nicht) und möchte nun wissen, wie es weiter geht. Wer kümmert sich um die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung?

1. Auskunft per Telefon bei der Rechtschutz vor den Anwaltstermin

Es macht immer Sinn, wenn der Mandant – vor dem Anwaltsbesuch – bei seiner Rechtschutzversicherung telefonisch nachfragt, ob der Schadenfall versichert ist. Dies ist deshalb so sinnvoll, da die Beratugn beim Rechtsanwalt etwas kostet und eben nicht kostenlos ist. Wenn man erst bei der Beratung oder nach der Beratung beim Anwalt beim Rechtsschutzversicherer nachfragt, hat man das Problem, dass man unter Umständen den Anwalt selbst bezahlen muss, wenn nämlich die Rechtschutzversicherung eben keine Deckungszusage erteilt.

Von daher macht der Anruf vor dem Termin Sinn. Wichtig ist nur, dass man nicht beim Versicherungsvertreter anrufen sollte, da diese im Normalfall keine Ahnung hat, ob ein Fall versichert ist oder nicht. Es bei der jeweiligen Rechtschutzversicherung spezielle Schadenhotlines, dort sitzen geschulte Mitarbeiter, die am Telefon zumindest grob einschätzen könnne, ob der Fall versichert ist.

2. schriftliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung

Die mündliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung reicht im Normfall nicht. Die Versicherer weisen meist am Telefon darauf hin, dass die telefonische Auskunft keine verbindliche Deckungszusage ist. Von daher muss die Deckungsanfrage nochmals schriftlich gefertigt werden. Die Frage ist nun, wer macht dies?

Antwort: Im Normalfall macht dies der Rechtsanwalt!

Genaugenommen könnte der Rechtsanwalt für dieses Tätigwerden eine gesonderte Gebühr abrechnen, dies machen aber kaum Anwälte (die Rechtsanwälte in Berlin rechnen im Normalfall nichts weiter ab). Als Mandant sollte man dies erfragen.

Da für die Erteilung der Deckungszusage immer auch Erfolgsaussichten vorliegen müssen, macht es Sinn wenn der Rechtsanwalt die Anfrage tätig, da nur er die Erfolgsausichten einschätzen und richtig darstellen kann. Damit die wird die Angelegenheit auf jeden Fall beschleunigt.

Rechtsanwalt A. Martin – Scheidung Berlin

Rechtsanwalt Berlin Marzahn

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