Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe?

Häufig hört man jetzt – in Familiensachen – dass ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen ist. Früher gab es doch Prozesskostenhilfe? Was ist der Unterschied zwischen den beiden Staatshilfen?

Verfahrenskostenhilfe

Als sich der Gesetzgeber dafür entschied das Familienprozessrecht zu reformieren, wurde auch die Entscheidung getroffen, die Prozesskostenhilfe – in diesen Familiensachen – in Verfahrenskostenhilfe umzubenennen. Der Grund dafür dürfte wohl der gewesen sein, dass in Familiensachen richtigerweise eben Verfahren laufen und keine Prozesse (Klageverfahren). Die Umbenennung an sich von Prozess- und in Verfahrenskostenhilfe ist zunächst nur eine begriffliche Änderung.

Prozesskostenhilfe

Völlig inhaltslos ist die Änderung aber nicht, denn auch für die Verfahrenskostenhilfe wurde einige Besonderheiten und neue Bestimmungen getroffen (für Einzelfälle). Aber auch wie bisher müssen für die Verfahrenskostenhilfe 3 Voraussetzungen vorliegen:

  • schlechte finanzielle Verhältnisse
  • keine Mutwilligkeit (also kein völlig sinnloser Prozess)
  • Erfolgsaussichten

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

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