Strafrecht – Reicht eine Zeugenaussage aus, um jemanden zu verurteilen?
Häufig meinen Mandanten, dass man aufgrund nur einer Zeugenaussage strafrechtlich nicht belangt werden kann. Und schon gar nicht, wenn derjenige, der gegen einen aussagt, noch der Geschädigte ist. Stimmt dies?
Strafverfahren und Zeugenstellung
Anders als im Zivilverfahren ist es im Strafverfahren so, dass der Geschädigte als Zeuge aussagen kann. Ein Geschädigter kann natürlich auch im Zivilverfahren Zeuge sein; dies hat nichts mit der Frage zu tun, ob man geschädigt ist oder nicht, aber fast immer wäre im Zivilverfahren der Geschädigte auch eine Partei des Prozesses, nämlich der Kläger. Dieser ist kein Zeuge und kann auch kein Zeuge sein.
Im Strafverfahren ist dies nicht so. Der Geschädigte ist Zeuge und wird auch fast immer als Zeuge vernommen. Das Ergebnis ist schon seltsam, denn faktisch heißt dies, dass es leichter ist jemanden strafrechtlich verurteilen zu lassen als Schadenersatz einzuklagen. Im Hinblick auf die Folgen eines Strafverfahrens erscheint dieses Ergebnis schon merkwürdig.
Verurteilung im Strafverfahren auch schon bei einer Zeugenaussage
Um die obigen Frage zu beantworten:
Ja, eine Verurteilung im Strafverfahren ist auch schon bei einer belastenden Zeugenaussage möglich. Man kann nicht ohne weiteres sagen, dass hier ja Aussage gegen Aussage steht und der Täter im Zweifel freigesprochen werden muss. Das Gericht entscheidet, ob die Aussage glaubhaft war und ob ohne vernünftige Zweifel die Schuld des Angeklagten feststeht. Wenn die Zeugenaussage schlüssig ist, Zeuge insgesamt glaubhaft war und auch kein Motiv für eine Lüge hat, dann erfolgt sehr häufig eine Verurteilung des Angeklagten.
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