Schmerzensgeld – bei Narben im Gesicht

Was viele Leser nicht wissen ist, dass z.B. bei Narben im Gesicht, die tatsächlich verbleiben der Schmerzensgeldanspruch sich nicht nur nach der Sichtbarkeit der Narben richtet, sondern auch nach dem Lebensalter des Geschädigten und nach dessen Geschlecht.

höheres Schmerzensgeld bei Frauen

Die Rechtsprechung erkennt teilweise Frauen bei Verletzungen im Gericht höhere Schmerzensgeldbeträge zu mit der Begründung, dass das Aussehen bei Frauen in unserer Gesellschaft anders bewertet wird als bei Männern. Ein gutes Aussehen sei für Frauen wichtiger als für Männer. Während eine Narbe im Gesicht eines Mannes ggfs. diesen „interessant“ machen kann, wirkt die selbe Narbe bei einer Frau „störend“. Diese Argumentation ist meiner Ansicht nach nicht aus der Luft gegriffen, sondern nachvollziehbar.

geringeres Schmerzensgeld bei älteren Menschen

Bei älteren Menschen nimmt die Rechtsprechung bei Narben am Körper und im Gesicht widerum geringere Schmerzensgeldbeträge an. Hier wird argumentiert, dass es bei einem alten Menschen das Aussehen nicht mehr so wichtig sei. Dieser habe den Lebenspartner bereits gefunden und im allgemeinen auch weitere körperliche Leiden.

Neben diesen zwei Kriterien gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Kriterien, die für die Schmerzensgeldhöhe entscheidend sind. Ich verweise insoweit auf einen Beitrag „Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog“ und auf meine Internetseite zum Thema „Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen„.

Rechtsanwalt Berlin-Marzahn – Andreas Martin

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