Wann ist man vorbestraft?

Diese Frage höre ich häufg von Mandanten, die gerade ein Strafverfahren zu laufen haben. Die Frage selbst ist schon falsch, was ich kurz erläutern möchte:

Vorstrafe = Verurteilung wegen jeder Straftat egal wie lange und wie hoch die Strafe ausfällt

Jede Strafe wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Dies gilt für den Mörder genauso, wie für denjenigen der Unfallflucht oder einen Diebstahl begangen hat. Die allgemeine Meinung, wonach man wegen geringer Straftaten nicht vorbestraft ist, ist falsch.

Aber es muss doch einen Unterschied geben?

Es muss natürlich einen Unterschied gegen z.B. im Hinblick auf Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zwischen leichten und schweren Straftaten. Hier kommt das sog. Führungszeugnis ins Spiel. Das polizeiliche Führungszeugnis wird häufig angefordert, während das Bundeszentralregister nicht einschlägig ist. Das Bundeszentralregister kann auch nur von ganz wenigen Institutionen angefordert werden (z.B. von Gerichten). Im polizeilichen Führungszeugnis stehen aber nicht alle Eintragungen des Bundeszentralregisters. Von daher sieht z.B. der Arbeitgeber oder die Behörde nicht alles Eintragungen wegen Straftaten. Folgende Eintragungen finden sich nicht im polizeilichen Führungszeugnis:

  • Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze
  • Verurteilungen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bei Jugendlichen
  • gelöschte Eintragungen

Gegenüber allen Behörden und Personen (Arbeitgeber) kann sich der Betroffene als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn also keine Eintragungen im Führungszeugnis vorliegen. Z.B. gegenüber Gerichten, die das Bundeszentralregister anfordern können, darf man sich aber nicht als nicht vorbestaft bezeichnen, wenn Eintragungen dort vorliegen.

RA A. Martin – Anwalt in Berlin-Marzahn

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