Unfall in Polen – was nun?
Viele Deutsche haben – was natürlich nachvollziehbar ist – keine Vorstellung, wie sie ich bei einen Unfall in Polen verhalten sollen.
Hier einige Ratschläge:
Polizei immer rufen
Es macht immer Sinn in Polen als Ausländer die Polizei zu rufen. Man sollte sich nicht auf einen „Deal“ vor Ort mit der Gegenseite einlassen. Dies kann später nachteilig sein, wenn sich herausstellt, dass der Schaden doch höher als erwartet ist.
Wichtige Nummern in Polen:
Polizei Tel. 997
Rettungswagen Tel. 999
Feuerwehr Tel. 998
Feuerwehr über Handy Tel. 112
Verhalten gegenüber der polnischen Polizei
Man sollte höflich auftreten. Es gibt diverse Horrorgeschichten über die polnische Polizei, diese gegen meistens an der Realität vorbei. Wichtig ist, dass man die Schuld am Unfall in Polen nicht eingesteht und kein Bußgeld akzeptiert. Nach polnischem Recht – und dieses findet hier Anwendung – ist damit der Zivilprozess bereits verloren, da ein Schuldanerkenntnis vorliegt. Da in Polen fast nie eine sog. Tagebuchnummer herausgegeben wird, sollte man sich das Polizeirevier der vor Ort anwesenden Polizisten notieren. Dort kann dann später – vor Ort – Akteneinsicht genommen werden (in Polen wird die Ermittlungsakte nicht verschickt!).
Daten der Gegenseite notieren
Die Daten der Gegenseite – persönliche Daten, Kfz, Versicherung – sollte man vor Ort notieren. Die polnische Kfz-Haftpflichtversicherung wird mit kurz OC (ausgesprochen OhZe) abgekürzt. Den Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfährt man vor Ort natürlich nicht. Dies kann man in Deutschland unproblematisch erfragen, falls man über diesen den Unfall abwickeln will (Zentralruf der Autoversicherer).
Abwicklung des Unfall´s in Polen in Deutschland
Den Unfall in Polen kann man in Deutschland über den Regulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung – diesi st meist eine deutsche Versicherung – abwickeln. Für die Abwicklung gibt es eine Frist von 3 Monaten, die bis zum letzten Tag ausgenutzt wird. Schneller kann eine Regulierung direkt in Polen gehen über einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Klage in Deutschland beim Verkehrsunfall in Polen
Mittlerweile kann man bei Unfällen in Polen auch in Deutschland klagen, sofern der deutsche Verkehrsteilnehmer in Deutschland seine Kfz-Haftpflichtversicherung hat (was ja fast immer der Fall ist). Auch in Polen besteht ein Direktanspruch gegenüber der Versicherung der Gegenseite (dies ist Voraussetzung für eine Klage innerhalb der EU am Wohnsitz des Versicherungsnehmer = deutschen Unfallbeteiligten).
Wichtig ist aber, dass für die Klage polnisches Recht Anwendung findet. Von daher sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der Polnisch spricht und eine Kanzlei in Polen hat. Ansonsten wäre es schon für einen deutschen Anwalt ein Problem allein die Akte in Polen einzusehen.
Wir beraten und vertreten bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen.
Rechtsanwalt A. Martin – Kanlzlei Löcknitz – Stettin – Berlin
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