Trennung in Berlin – wann liegt eine ausreichende Trennung für eine Scheidung vor?
Jeder weiß, dass es in Deutschland eine Scheidung ohne Trennung im Normalfall nicht gibt. Von daher hat die Trennung – auch in Hinblick auf andere Folgen, wie z.B. den Trennungsunterhalt oder den Kindesunterhalt – eine besondere Bedeutung.
Wenn sich die Eheleute geeinigt haben, wer aus der Ehewohnung auszieht, dann wird die Trennung – so auch in den meisten Fällen in Berlin – durch den Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung vollzogen.
Zieht keiner aus und versuchen die Eheleute die Trennung innerhalb der gleichen Wohnung zu realisieren, dann wird es meist problematisch ohne dass dies vielen Eheleuten bewußt ist. Eine Trennung in der gleichen Wohnung ist zwar möglich, aber äußerst schwierig durchzusetzen, und zwar nicht aus tatsächlichen, sondern vor allem auch aus rechtlichen Gründen.
Eine Trennung innerhalb der gleichen Wohnung ist nur dann eine „relevante“ Trennung, wenn eine komplette Trennung von Tisch und Bett erfolgt. Dies wird meist nicht durchgehalten. Die Trennung innerhalb der gleichen Wochnung liegt schon dann nicht mehr vor, wenn z.B. Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden oder die Einkäufe gemeinsam oder für den anderen Ehepartner erledigt werden. In diesem Fall erfolgt ja gerade keine Trennung – so dass jeder Ehegatte – als wäre er allein – seinen eigenen Lebensbereich hat. Dies ist für eine Scheidung aber Voraussetzung.
RA A. Martin
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