Durchgeknallter Staatsanwalt darf man sagen!

Die Beleidigung ist eine Straftat (§ 185 StGB). Dies gilt auch für Äußerungen in Talkshow´s, in denen im Normalfall – meist aus populistischen Gründen – meist kein Blatt vor dem Mund genommen wird.

So ist es auch geschehen, dass in einer Talkshow „Talk in Berlin“ über einen aktiven Berliner Staatsanwalt gehäußert wurde, dass dieser „durchgeknallt“ sei.

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte daraufhin den „mutigen Talker“ zu einer Geldstrafe. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss v. 12.5. 2009, 1 BvR 2272/04) entschied, dass diese Aussage noch im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sei und von daher auch gerechtfertigt sei.

Abzuwägen ist hier nämlich zwischen

  • dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und
  • der Meinungsfreiheit des Talkers

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut!

RA A. Martin

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