Mahnbescheid vs. Vollstreckungsbescheid – was ist der Unterschied?

Wenn ein Mahnverfahren betrieben wird, dann hofft der Betreiber, dass sich der Schuldner ruhig verhalten wird und nicht gegen den Mahnbescheid vorgehen wird. Das Mahnverfahren besteht aber nicht nur aus dem Mahnbescheid. Es gibt auch noch den sog. Vollstreckungsbescheid. Was ist dies eigentlich?

Mahnbescheid vs. Vollstreckungsbescheid

Wenn der Mahnbescheid ergangen ist, kann der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Zum Mahnverfahren und zum Mahnbescheid hatte ich ja bereits gepostet. Mit dem Mahnbescheid ist das Mahnverfahren aber noch nicht beendet. Der Schuldner muss faktisch 2 x die Füssen stillhalten. Einmal beim Mahnbescheid und einmal beim Vollstreckungsbescheid.

Vollstreckungsbescheid

Das Ziel des Mahnverfahrens ist es einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen.

Zuerst ergeht der Mahnbescheid. Wenn der Schuldner hiergegen keinen Widerspruch einlegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid. Hiergegen kann der Schuldner widerum innerhalb von 2 Wochen ein Rechtsmitteln einlegen (wenn er z.B. dies beim Mahnbescheid versäumt hat). Dies ist der sog. Einspruch. Wenn er dies macht, ist das Mahnverfahren beendet. Dann wird gerichtlich entschieden, wenn der Gläubiger dies beantragt.

Anwalt A. Martin -Berlin

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